Zuzahlungsrechner für Logopädie
Wie viele Termine stehen auf einem Logopädie-Rezept?
Auf einem Rezept für Logopädie stehen 10 bis 20 Termine, meist bis zu 10. Bis zu 20 sind es nach einem Schlaganfall, bei undeutlichem Sprechen durch Nervenerkrankungen und bei starker Schwerhörigkeit. Für die ganze Behandlung nennt die Richtlinie 10 bis 60 Termine als Richtwert, empfohlen sind 1 bis 3 Termine pro Woche.
6 Regeln, nach denen sich Ihre Zuzahlung richtet
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Logopädie nichts dazu.
- Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Rezept. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Rezept.
- Die Preise sind in ganz Deutschland gleich. Ein Termin von 45 Minuten kostet 76,06 Euro, Ihr Anteil daran ist 7,61 Euro.
- Die erste Untersuchung in der Praxis kostet 120,86 Euro und zählt bei Ihrem Anteil mit. Ein Hausbesuch kostet 23,06 Euro zusätzlich.
- Zwei Rezepte mit je 5 Terminen kosten Sie 10 Euro mehr als ein Rezept mit 10 Terminen, weil der feste Betrag je Rezept anfällt.
- Erreichen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, befreit Sie die Kasse auf Antrag. Bei schwerer chronischer Krankheit gilt 1 Prozent.
Termine je Rezept für alle 14 Kürzel
Ein Rezept für Logopädie umfasst 10 bis 20 Termine. Bis zu 20 Termine sind es nur bei SP4, SP5, SP6: Sprechen und Sprache bei starker Schwerhörigkeit oder Taubheit; Sprache nach Schlaganfall oder Hirnverletzung (Aphasie); undeutliches Sprechen durch Nerven- oder Hirnerkrankungen. Für die ganze Behandlung nennt die Richtlinie 10 bis 60 Termine als Richtwert. Braucht jemand mehr, schreibt die Ärztin ein weiteres Rezept.
| Kürzel | Steht für | Termine je Rezept | Richtwert ganze Behandlung | Wie oft |
|---|---|---|---|---|
| SP1 | Sprache bei Kindern, die noch in der Sprachentwicklung sind | bis zu 10 | bis zu 60 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SP2 | Hören und Verstehen von Gehörtem | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SP3 | Aussprache einzelner Laute, etwa Lispeln | bis zu 10 | bis zu 30 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SP4 | Sprechen und Sprache bei starker Schwerhörigkeit oder Taubheit | bis zu 20 | bis zu 50 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SP5 | Sprache nach Schlaganfall oder Hirnverletzung (Aphasie) | bis zu 20 | bis zu 60 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SP6 | undeutliches Sprechen durch Nerven- oder Hirnerkrankungen | bis zu 20 | bis zu 60 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| RE1 | Stottern | bis zu 10 | bis zu 50 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| RE2 | Poltern, also überhastetes, schwer verständliches Sprechen | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SF | Näseln, etwa bei Gaumenspalte | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| SC | Schluckstörungen | bis zu 10 | bis zu 60 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| ST1 | Stimmstörung mit körperlicher Ursache, etwa nach einer Operation | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| ST2 | Stimmstörung durch falschen Stimmgebrauch, etwa Knötchen | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
| ST3 | plötzlicher Stimmverlust aus seelischen Gründen | bis zu 10 | bis zu 10 | täglich, auch mehrmals am Tag |
| ST4 | heisere Stimme aus seelischen Gründen | bis zu 10 | bis zu 20 | 1 bis 3 Termine pro Woche |
Woher die Zahlen stammen
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.