Logopäden

Zuzahlungsrechner für Logopädie

Wie viele Termine stehen auf einem Logopädie-Rezept?

Auf einem Rezept für Logopädie stehen 10 bis 20 Termine, meist bis zu 10. Bis zu 20 sind es nach einem Schlaganfall, bei undeutlichem Sprechen durch Nervenerkrankungen und bei starker Schwerhörigkeit. Für die ganze Behandlung nennt die Richtlinie 10 bis 60 Termine als Richtwert, empfohlen sind 1 bis 3 Termine pro Woche.

6 Regeln, nach denen sich Ihre Zuzahlung richtet

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Logopädie nichts dazu.
  • Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Rezept. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Rezept.
  • Die Preise sind in ganz Deutschland gleich. Ein Termin von 45 Minuten kostet 76,06 Euro, Ihr Anteil daran ist 7,61 Euro.
  • Die erste Untersuchung in der Praxis kostet 120,86 Euro und zählt bei Ihrem Anteil mit. Ein Hausbesuch kostet 23,06 Euro zusätzlich.
  • Zwei Rezepte mit je 5 Terminen kosten Sie 10 Euro mehr als ein Rezept mit 10 Terminen, weil der feste Betrag je Rezept anfällt.
  • Erreichen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, befreit Sie die Kasse auf Antrag. Bei schwerer chronischer Krankheit gilt 1 Prozent.

Termine je Rezept für alle 14 Kürzel

Ein Rezept für Logopädie umfasst 10 bis 20 Termine. Bis zu 20 Termine sind es nur bei SP4, SP5, SP6: Sprechen und Sprache bei starker Schwerhörigkeit oder Taubheit; Sprache nach Schlaganfall oder Hirnverletzung (Aphasie); undeutliches Sprechen durch Nerven- oder Hirnerkrankungen. Für die ganze Behandlung nennt die Richtlinie 10 bis 60 Termine als Richtwert. Braucht jemand mehr, schreibt die Ärztin ein weiteres Rezept.

14 Kürzel auf dem Logopädie-Rezept mit der Zahl der Termine je Rezept und für die ganze Behandlung. Stand 3. Oktober 2026.
KürzelSteht fürTermine je RezeptRichtwert ganze BehandlungWie oft
SP1Sprache bei Kindern, die noch in der Sprachentwicklung sindbis zu 10bis zu 601 bis 3 Termine pro Woche
SP2Hören und Verstehen von Gehörtembis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche
SP3Aussprache einzelner Laute, etwa Lispelnbis zu 10bis zu 301 bis 3 Termine pro Woche
SP4Sprechen und Sprache bei starker Schwerhörigkeit oder Taubheitbis zu 20bis zu 501 bis 3 Termine pro Woche
SP5Sprache nach Schlaganfall oder Hirnverletzung (Aphasie)bis zu 20bis zu 601 bis 3 Termine pro Woche
SP6undeutliches Sprechen durch Nerven- oder Hirnerkrankungenbis zu 20bis zu 601 bis 3 Termine pro Woche
RE1Stotternbis zu 10bis zu 501 bis 3 Termine pro Woche
RE2Poltern, also überhastetes, schwer verständliches Sprechenbis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche
SFNäseln, etwa bei Gaumenspaltebis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche
SCSchluckstörungenbis zu 10bis zu 601 bis 3 Termine pro Woche
ST1Stimmstörung mit körperlicher Ursache, etwa nach einer Operationbis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche
ST2Stimmstörung durch falschen Stimmgebrauch, etwa Knötchenbis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche
ST3plötzlicher Stimmverlust aus seelischen Gründenbis zu 10bis zu 10täglich, auch mehrmals am Tag
ST4heisere Stimme aus seelischen Gründenbis zu 10bis zu 201 bis 3 Termine pro Woche

Woher die Zahlen stammen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, zur Quelle, abgerufen am 3. Oktober 2026.

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