Logopäden

Ratgeber

Langfristiger Heilmittelbedarf bei Logopädie

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Wer Logopädie dauerhaft braucht, bekommt Rezepte über bis zu 12 Wochen Behandlung, ohne die üblichen Grenzen. Bei Diagnosen wie Zerebralparese, Down-Syndrom oder Autismus gilt das automatisch und ohne Antrag. Bei Sprachentwicklungsstörungen gilt es bis zum 12. Geburtstag, nach einem Schlaganfall ein Jahr. Für andere Diagnosen stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse.

Behandlung auf einem Rezept
bis zu 12 Wochen
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Entscheidung der Kasse über den Antrag
binnen 4 Wochen
Paragraf 32 Absatz 1a SGB V, gesetze-im-internet.de, Stand 22. September 2026
Ein Wandkalender mit farbig markierten Terminen hängt im Flur, darunter liegt ein Ordner.
Ein Wandkalender mit Terminen über Wochen. Bild: KI generiert.

Was ein langfristiger Heilmittelbedarf für Ihr Rezept ändert

Normalerweise passen auf ein Logopädie-Rezept 10 oder 20 Termine. Brauchen Sie Logopädie wegen einer schweren, dauerhaften Erkrankung, kann die Ärztin Ihnen ein Rezept für bis zu 12 Wochen Behandlung ausstellen. Wie viele Termine das sind, hängt davon ab, wie oft Sie pro Woche kommen. Die üblichen Höchstzahlen gelten dann nicht.

Ein Rezept ersetzt die Arztbesuche aber nicht. Die Ärztin bemisst die Menge so, dass Sie spätestens nach 12 Wochen wieder zur Untersuchung kommen. Termine, die Sie in diesen 12 Wochen nicht geschafft haben, bleiben gültig, solange Sie nicht länger als 14 Tage ohne Grund pausieren.

Welche Diagnosen ohne Antrag und ohne Zeitgrenze gelten

Für bestimmte Diagnosen gilt der dauerhafte Bedarf automatisch. Die Ärztin schreibt die Diagnose als Code auf das Rezept, und die Krankenkasse muss nichts genehmigen. Die Liste führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung, zuletzt mit Stand 1. Januar 2026. Sie betrifft vor allem Kinder mit angeborenen Erkrankungen und Erwachsene mit Nervenerkrankungen.

Auswahl von Diagnosen, bei denen Logopädie ohne Antrag und ohne Zeitgrenze auf Rezepten über bis zu 12 Wochen möglich ist, Stand 1. Januar 2026.
DiagnoseCode auf dem RezeptLogopädie für
frühkindliche Hirnschädigung (Zerebralparese)G80Sprache, Sprechen, Schlucken
Parkinson mit schwerster BeeinträchtigungG20.2, G21Schlucken, Sprechen, teils Stimme
Multiple SkleroseG35Schlucken, Stimme, Sprache, Sprechen
Muskelschwund und verwandte MuskelerkrankungenG71.0 bis G71.3Schlucken, Sprechen
AutismusF84Sprache
Down-SyndromQ90Sprache, Aussprache, Redefluss, Schlucken
Gaumenspalte mit LippenspalteQ37Aussprache, Näseln
offener Rücken (Spina bifida)Q05Schlucken, Sprache, Sprechen

Bei Kindern mit einem angeborenen Syndrom wie dem Down-Syndrom bleibt die Sprache oft dauerhaft beeinträchtigt. Deshalb gilt für sie die Regel ohne Altersgrenze. Das unterscheidet sie von Kindern, die nur langsamer sprechen lernen.

Welche Diagnosen nur befristet gelten

Für manche Diagnosen gilt der Sonderfall nur bis zu einem bestimmten Alter oder für eine bestimmte Zeit. Das betrifft Kinder mit einer reinen Sprachentwicklungsstörung und Erwachsene nach einem Schlaganfall. Auch dann darf die Ärztin Rezepte über bis zu 12 Wochen ausstellen, und die üblichen Höchstzahlen gelten nicht. Zusätzlich schützt die Liste die Arztpraxis davor, dass die Kassen ihr diese Rezepte später als zu teuer vorhalten.

Die Fristen reichen von 1 Jahr nach einem Schlaganfall bis zum 18. Geburtstag. Bei einer reinen Sprachentwicklungsstörung endet der Sonderfall mit dem 12. Geburtstag, bei kombinierten Entwicklungsstörungen mit dem 18. Für Schluckstörungen im Alter gilt er erst ab 70 Jahren.

Auswahl von Diagnosen mit befristetem Sonderfall für Logopädie, Stand 1. Januar 2026.
DiagnoseCode auf dem RezeptGilt
Kind versteht oder spricht schlecht, ohne weitere ErkrankungF80.1, F80.2bis zum 12. Geburtstag
kombinierte EntwicklungsstörungF83bis zum 18. Geburtstag
Schlaganfall, Hirnblutung und ihre FolgenI60 bis I64, I69bis 1 Jahr nach dem Schlaganfall
Folgen einer Hirnentzündung durch VirenB94.1bis 1 Jahr nach der Erkrankung
Schluckstörung im AlterR13ab dem 70. Geburtstag

Am meisten betrifft das Familien mit einem Kind, das ohne weitere Erkrankung spät sprechen lernt. Wird das Kind während der Behandlung 12 Jahre alt, endet der Sonderfall. Weitere Rezepte sind trotzdem möglich, aber wieder mit den üblichen Grenzen. Braucht Ihr Kind dann länger Logopädie, muss die Ärztin das gut begründen.

Wie Sie den Antrag bei der Krankenkasse stellen

Steht Ihre Diagnose auf keiner Liste, ist Ihre Erkrankung aber ähnlich schwer und dauerhaft, beantragen Sie den langfristigen Bedarf bei Ihrer Krankenkasse. Die Kasse muss innerhalb von 4 Wochen entscheiden. Tut sie das nicht, gilt der Antrag als genehmigt.

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin ein Rezept mit ausführlicher medizinischer Begründung ausstellen.
  2. Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Krankenkasse. Nennen Sie Name, Anschrift, Versichertennummer, Diagnosen und seit wann Sie behandelt werden.
  3. Legen Sie Belege bei, die zeigen, wie schwer die Erkrankung ist: ärztliche Gutachten, einen Bescheid über Pflegegrad oder Schwerbehinderung, Klinikberichte.
  4. Machen Sie mit der Logopädie weiter. Die Kasse zahlt das beigelegte Rezept, bis sie entschieden hat.
  5. Warten Sie die 4 Wochen ab. Fordert die Kasse weitere Unterlagen an, ruht die Frist, bis diese ankommen.
  6. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Eine Genehmigung gilt mindestens ein Jahr, oft auch unbefristet. Sie hängt an Ihnen, nicht an der Arztpraxis. Wechseln Sie die Ärztin, bleibt sie gültig. Wechseln Sie die Krankenkasse, endet sie, und Sie stellen bei der neuen Kasse einen neuen Antrag, am besten schon vor dem Wechsel.

Bleibt Ihre Genehmigung bestehen?

Wechseln Sie die Krankenkasse?

Ja

Die Genehmigung endet. Stellen Sie bei der neuen Kasse einen neuen Antrag, am besten schon vor dem Wechsel.

Nein

Die Genehmigung bleibt für den genehmigten Zeitraum gültig, auch wenn Sie die Arztpraxis oder die Logopädiepraxis wechseln.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse ab, verlieren Sie die Logopädie nicht. Sie bekommen weiter normale Rezepte mit den üblichen Grenzen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein Brief oder eine E-Mail an die Kasse genügt.

Weist die Kasse auch den Widerspruch zurück, können Sie innerhalb eines Monats vor dem Sozialgericht klagen. Das kostet Sie keine Gerichtsgebühren. Lassen Sie sich dafür beraten, etwa von einem Sozialverband oder einer Anwältin für Sozialrecht.

  • Prüfen Sie, wann der Bescheid angekommen ist. Ab diesem Tag läuft der Monat.
  • Schreiben Sie im Widerspruch, warum Ihre Erkrankung so schwer ist wie die Diagnosen auf der Liste.
  • Legen Sie neue ärztliche Unterlagen bei, wenn sich Ihr Zustand verändert hat.
  • Bitten Sie Ihre Ärztin um eine ausführlichere Begründung, wenn die Kasse genau das bemängelt.

Häufige Fragen

Braucht ein Kind mit Down-Syndrom jedes Jahr eine neue Genehmigung für Logopädie?

Nein, ein Kind mit Down-Syndrom braucht keine Genehmigung für Logopädie. Das Down-Syndrom steht auf der Liste für dauerhaften Bedarf. Die Ärztin kann deshalb ohne Antrag Rezepte über bis zu 12 Wochen Behandlung ausstellen, ohne Altersgrenze.

Bis zu welchem Alter gilt der Sonderfall bei einer Sprachentwicklungsstörung?

Bei einer reinen Sprachentwicklungsstörung gilt der Sonderfall für Logopädie bis zum 12. Geburtstag, bei einer kombinierten Entwicklungsstörung bis zum 18. Geburtstag. Danach sind weitere Rezepte möglich, aber mit den üblichen Grenzen.

Bekomme ich nach einem Schlaganfall längere Logopädie-Rezepte?

Ja, nach einem Schlaganfall kann die Ärztin ein Jahr lang Logopädie-Rezepte über bis zu 12 Wochen ausstellen. Die üblichen Höchstzahlen je Rezept gelten in dieser Zeit nicht. Danach gibt es weitere Rezepte, wenn Sie Logopädie brauchen.

Bleibt der langfristige Heilmittelbedarf gültig, wenn ich die Praxis wechsle?

Ja, eine Genehmigung für langfristigen Heilmittelbedarf bleibt gültig, wenn Sie die Arztpraxis oder die Logopädiepraxis wechseln. Sie hängt an Ihnen. Wechseln Sie die Krankenkasse, endet sie, und Sie stellen einen neuen Antrag.

Darf die Logopädie weitergehen, während die Krankenkasse über den Antrag entscheidet?

Ja, die Logopädie darf weitergehen, während die Krankenkasse über den Antrag auf langfristigen Bedarf entscheidet. Die Kasse zahlt das beigelegte Rezept unabhängig davon, wie sie später entscheidet. Erst eine Ablehnung beendet diese Übergangszeit.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse den langfristigen Bedarf ablehnt?

Gegen die Ablehnung des langfristigen Bedarfs legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Die Logopädie geht in der Zeit mit normalen Rezepten weiter.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf, besonderer Verordnungsbedarf, Blankoverordnung, Stand 1. Januar 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  2. Merkblatt: Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Absatz 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Absatz 5 Heilmittel-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, mit § 7 zum Verordnungsfall und § 8 zum langfristigen Heilmittelbedarf, Fassung vom 15. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. § 32 SGB V, Heilmittel, Absatz 1a zum langfristigen Heilmittelbedarf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 106b SGB V, Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 84 Sozialgerichtsgesetz, Widerspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 87 Sozialgerichtsgesetz, Klagefrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen und die Zahlen an den Quellen geprüft. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.