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Ratgeber

Was die Kürzel auf dem Logopädie-Rezept bedeuten

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Das Kürzel auf dem Logopädie-Rezept sagt, welche Art von Störung behandelt wird. SP steht für Sprache, ST für Stimme, RE für Stottern und Poltern, SF für Näseln und SC für Schlucken. Davon hängt ab, wie viele Termine auf ein Rezept passen: meist 10, nach Schlaganfall, bei Nervenerkrankungen und starker Schwerhörigkeit bis zu 20.

Termine auf einem Rezept
meist bis zu 10
Heilmittelkatalog zur Heilmittel-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 16. Mai 2024
Richtwert Sprachtherapie bei Kindern
bis zu 60 Termine
Heilmittelkatalog zur Heilmittel-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 16. Mai 2024
Rezepte wegen kindlicher Sprachentwicklung
59 Prozent
Wissenschaftliches Institut der AOK, Heilmittelbericht 2025, Tabelle 13, Stand 1. Dezember 2025
Eine Hand zeigt mit einem Stift auf ein Feld eines Rezepts, das auf einem Klemmbrett liegt.
Ein Rezept auf dem Klemmbrett, der Stift zeigt auf ein Feld. Bild: KI generiert.

Was SP1, RE1 und die anderen Kürzel bedeuten

Auf jedem Logopädie-Rezept steht ein Kürzel aus zwei Buchstaben und oft einer Ziffer. Die Buchstaben nennen den Bereich: SP für Sprache und Sprechen, ST für die Stimme, RE für den Redefluss, also Stottern und Poltern, SF für Näseln und SC für das Schlucken. Die Ziffer dahinter unterscheidet die Ursache.

Ein Beispiel: SP1 steht für Sprachprobleme bei Kindern, die noch sprechen lernen. SP5 steht für Sprachprobleme nach einem Schlaganfall, die Aphasie. ST1 bedeutet eine Stimmstörung mit körperlicher Ursache, ST2 eine Stimmstörung durch falschen Gebrauch der Stimme, etwa bei Knötchen an den Stimmlippen.

Die Liste mit allen Kürzeln heißt Heilmittelkatalog. Sie legt für jedes Kürzel zwei Zahlen fest: wie viele Termine höchstens auf ein Rezept passen und wie viele Termine für die ganze Behandlung als Richtwert gelten. Auf ein Rezept passen 10 oder 20 Termine. Bis zu 20 sind es nur bei SP4, SP5 und SP6. Als Richtwert für die ganze Behandlung nennt die Liste 10 bis 60 Termine, am wenigsten bei ST3 mit 10, am meisten bei SP1, SP5, SP6 und SC mit je 60.

Alle 14 Kürzel der Logopädie mit der Zahl der Termine je Rezept und dem Richtwert für die ganze Behandlung.
KürzelSteht fürTermine je RezeptRichtwert ganze BehandlungWie oft
ST1Stimmstörung mit körperlicher Ursache, etwa nach einer Operationbis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
ST2Stimmstörung durch falschen Stimmgebrauch, etwa Knötchenbis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
ST3plötzlicher Stimmverlust aus seelischen Gründenbis zu 10bis zu 10 Terminetäglich, auch mehrmals am Tag
ST4heisere Stimme aus seelischen Gründenbis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP1Sprache bei Kindern, die noch sprechen lernenbis zu 10bis zu 60 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP2Hören und Verstehen von Gehörtembis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP3Aussprache einzelner Laute, etwa Lispelnbis zu 10bis zu 30 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP4Sprechen und Sprache bei starker Schwerhörigkeitbis zu 20bis zu 50 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP5Sprache nach Schlaganfall oder Hirnverletzungbis zu 20bis zu 60 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SP6undeutliches Sprechen durch Nervenerkrankungenbis zu 20bis zu 60 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
RE1Stotternbis zu 10bis zu 50 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
RE2Poltern, also überhastetes Sprechenbis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SFNäseln, etwa bei einer Gaumenspaltebis zu 10bis zu 20 Termine1 bis 3 Termine pro Woche
SCSchluckstörungbis zu 10bis zu 60 Termine1 bis 3 Termine pro Woche

Was passiert, wenn der Richtwert erreicht ist?

Der Richtwert für die ganze Behandlung ist keine Grenze. Braucht Ihr Kind mehr Termine, schreibt die Ärztin ein weiteres Rezept. Die Krankenkasse muss das nicht genehmigen. Die Ärztin notiert die Gründe nur in ihren eigenen Unterlagen.

Alle Rezepte, die Sie wegen derselben Erkrankung bei derselben Ärztin bekommen, zählen dabei zusammen. Das gilt auch, wenn sich die Beschwerden mit der Zeit ändern. Vergehen 6 Monate ohne neues Rezept, beginnt die Zählung von vorn. Wechseln Sie die Arztpraxis, zählt die neue Praxis ebenfalls neu.

  • Mehrere Rezepte nacheinander sind bei Logopädie der Normalfall.
  • Haben Sie zwei Erkrankungen, die nichts miteinander zu tun haben, bekommen Sie zwei getrennte Rezepte.
  • Nach 6 Monaten ohne neues Rezept zählt alles wieder von vorn.
  • Wechseln Sie die Logopädiepraxis, darf auch die neue Praxis eine erste Untersuchung machen.

Bei schweren, dauerhaften Erkrankungen gibt es eine Sonderregel. Dann darf die Ärztin Logopädie für bis zu 12 Wochen auf einem Rezept aufschreiben, ohne die Grenzen aus der Tabelle. Diese Regel für Logopädie bei dauerhaftem Bedarf gilt zum Beispiel bei einer Gaumenspalte oder einer frühkindlichen Hirnschädigung.

Welche Angaben auf dem Rezept stehen müssen

Das Rezept für Logopädie ist ein eigenes Formular, das Muster 13. Fehlt darauf eine Pflichtangabe, darf die Praxis nicht anfangen. Sie schickt Sie dann zurück zur Ärztin, weil die Krankenkasse sonst nicht zahlt.

  • die Art der Therapie mit Minuten, zum Beispiel Sprech- und Sprachtherapie mit 45 Minuten
  • die Zahl der Termine und wie oft pro Woche, auch als Spanne wie 1 bis 2 Mal
  • das Kürzel, etwa SP1, und die genaue Diagnose als Code
  • die Hauptbeschwerde als Buchstabe a, b oder c aus der Liste oder als eigener Text
  • ob ein Hausbesuch nötig ist und ob die Ärztin einen Bericht der Praxis möchte
  • ob es eilt: Dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen

Wie lange ein Termin dauert, entscheidet die Ärztin nach Ihrer Belastbarkeit. Einzeln sind 30, 45 oder 60 Minuten möglich, in der Gruppe 45 oder 90 Minuten. Ein vierjähriges Kind hält selten eine Stunde durch. Nach einem Schlaganfall reichen 30 Minuten dagegen oft nicht.

  1. Suchen Sie das Kürzel, etwa SP1 oder SC. Es bestimmt, wie viele Termine möglich sind.
  2. Lesen Sie die Art der Therapie und die Minuten, etwa Sprachtherapie mit 45 Minuten.
  3. Prüfen Sie die Zahl der Termine und vergleichen Sie sie mit der Höchstzahl für Ihr Kürzel.
  4. Sehen Sie nach, ob ein Hausbesuch angekreuzt ist.
  5. Merken Sie sich das Datum auf dem Rezept. Innerhalb von 28 Tagen muss der erste Termin stattfinden.
  6. Rufen Sie die Praxis gleich an und nennen Sie Kürzel und Zahl der Termine.

Kleine Fehler auf dem Rezept darf die Praxis teils selbst berichtigen, andere nur nach Rücksprache mit der Ärztin. Manche Änderungen brauchen eine neue Unterschrift mit Datum. Wie oft pro Woche Sie kommen, steht fest. Davon weicht die Praxis nur ab, wenn sie es vorher mit der Ärztin abgesprochen und auf dem Rezept vermerkt hat.

Ist Ihr Logopädie-Rezept gültig?

Stehen Kürzel, Art der Therapie, Zahl der Termine und Häufigkeit auf dem Rezept?

Ja

Ist das Rezept jünger als 28 Tage, bei Eilbedarf jünger als 14 Tage?

Ja

Die Behandlung kann beginnen. Halten Sie den ersten Termin innerhalb dieser Frist.

Nein

Das Rezept ist verfallen. Sie brauchen ein neues von Ihrer Ärztin.

Nein

Die Behandlung darf noch nicht beginnen. Lassen Sie die fehlende Angabe in der Arztpraxis ergänzen.

Warum es für Logopädie kein Blanko-Rezept gibt

Bei einem Blanko-Rezept stellt die Ärztin nur die Diagnose. Wie viele Termine nötig sind und welche Therapie passt, entscheidet dann die Praxis. Das Gesetz erlaubt diese Form, sie braucht aber einen eigenen Vertrag zwischen Krankenkassen und Berufsverbänden.

Einen solchen Vertrag gibt es bisher nur für Ergotherapie, seit dem 1. April 2024, und für Physiotherapie, seit dem 1. November 2024. Für Logopädie gilt er nicht. Ihr Rezept enthält deshalb weiter alle Angaben von der Ärztin.

Wer Logopädie am häufigsten verschreibt

Die meisten Rezepte für Logopädie kommen aus der Kinderarztpraxis. 2024 ging es bei 60,5 Prozent der Behandelten so los. Danach folgen Hausarztpraxen mit 15,5 Prozent und Praxen für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit 12,6 Prozent. Das zeigt der Heilmittelbericht der AOK.

Kinder zwischen 5 und 9 Jahren bekommen am häufigsten Logopädie. Auf 1.000 Kinder dieses Alters bei der AOK kamen 2024 284 Rezepte, im Schnitt aller Altersgruppen waren es 28. Erwachsene gehen meist über die Hausärztin, die Hals-Nasen-Ohren-Praxis oder nach einem Schlaganfall über die Neurologie. Für das erste Rezept für Logopädie ist deshalb meist die Praxis zuständig, die Sie oder Ihr Kind schon kennt.

Häufige Fragen

Was bedeutet SP1 auf einem Logopädie-Rezept?

SP1 steht für Sprachprobleme bei Kindern, die noch sprechen lernen, etwa einen zu kleinen Wortschatz oder Probleme beim Satzbau. Auf ein Rezept mit SP1 passen bis zu 10 Termine. Für die ganze Behandlung gelten bis zu 60 Termine als Richtwert, empfohlen sind 1 bis 3 Termine pro Woche.

Wie viele Termine stehen auf einem Logopädie-Rezept?

Auf einem Logopädie-Rezept stehen meist bis zu 10 Termine. Bis zu 20 sind es bei starker Schwerhörigkeit, nach einem Schlaganfall und bei undeutlichem Sprechen durch Nervenerkrankungen, also bei SP4, SP5 und SP6. Bei dauerhaftem Bedarf kann die Ärztin Termine für bis zu 12 Wochen aufschreiben.

Muss die Krankenkasse weitere Logopädie-Rezepte genehmigen?

Nein, weitere Rezepte für Logopädie muss die Krankenkasse nicht genehmigen, auch wenn der Richtwert für die Behandlung erreicht ist. Die Ärztin hält die Gründe in ihren Unterlagen fest. Eine Genehmigung braucht es nur in einem Sonderfall bei dauerhaftem Bedarf.

Wie lange ist ein Logopädie-Rezept gültig?

Ein Logopädie-Rezept ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der erste Termin stattfinden, sonst verfällt das Rezept. Hat die Ärztin Eilbedarf angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen.

Gibt es ein Blanko-Rezept für Logopädie?

Nein, ein Blanko-Rezept gibt es für Logopädie bisher nicht. Diese Form, bei der die Praxis über Zahl und Art der Termine entscheidet, gilt nur für Ergotherapie und Physiotherapie. Ihr Logopädie-Rezept enthält deshalb alle Angaben von der Ärztin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Heilmittelkatalog zur Heilmittel-Richtlinie, Abschnitt Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. § 32 SGB V, Heilmittel, mit Absatz 1a zum langfristigen Heilmittelbedarf und Absatz 1b zur orientierenden Behandlungsmenge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 125a SGB V, Verträge über die Versorgung mit Heilmitteln mit erweiterter Versorgungsverantwortung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 45 zur Neufassung des § 125a Absatz 2 SGB V, Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 228,
  6. Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf, besonderer Verordnungsbedarf, Blankoverordnung, Stand 1. Januar 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  7. Heilmittelbericht 2025, Heilmittelverordnungen und Heilmittelumsatz der AOK, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO),
  8. Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, GKV-Spitzenverband, gespiegelt bei AOK Gesundheitspartner,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.