Wer eine Legasthenie feststellen darf
Eine Legasthenie ist eine Diagnose, die Ärztinnen und Psychotherapeuten stellen. Fachlich heißt sie Lese- und Rechtschreibstörung. Auf dem Befund steht dafür der Code F81.0, bei einer reinen Rechtschreibstörung ohne Leseprobleme F81.1. Gemeint ist eine Schwäche, die sich nicht durch das Alter, schlechtes Sehen oder schlechten Unterricht erklären lässt.
Zuständig sind Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und sozialpädiatrische Zentren. Ein solches Zentrum, kurz SPZ, ist eine Spezialambulanz für Kinder mit schwierigeren Entwicklungsproblemen. Die ärztliche Leitlinie zur Lese- und Rechtschreibstörung, die Empfehlung der Fachgesellschaften, verlangt Fachleute für Schriftsprache und für genormte Tests. Genormt heißt, dass das Ergebnis Ihres Kindes mit vielen Kindern gleichen Alters oder gleicher Klasse verglichen wird.
Davon zu trennen ist die Feststellung durch die Schule. Lehrkräfte und Schulpsychologen stellen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten fest, damit die Schule fördert und einen Nachteilsausgleich gewährt. Das ist keine ärztliche Diagnose. Je nach Bundesland verlangt die Schule das eine, das andere oder beides.
| Stelle | Was sie feststellt | Wofür das Ergebnis zählt | Wer bezahlt |
|---|---|---|---|
| Kinderarztpraxis | Erste Einschätzung, Überweisung zu Hör- und Sehtest und zur Fachärztin | Einstieg und Ausschluss körperlicher Ursachen | Krankenkasse |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie | Diagnose mit Tests, Intelligenztest und Prüfung weiterer Probleme | Behandlungsplan, Stellungnahme für das Jugendamt, Schule | Krankenkasse |
| Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | Diagnose und Abklärung seelischer Belastungen | Stellungnahme für das Jugendamt, Behandlungsplan | Krankenkasse |
| Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) | Untersuchung durch mehrere Fachleute bei schwierigen Fällen | Wie Kinder- und Jugendpsychiatrie | Krankenkasse, meist nur mit Überweisung |
| Schulpsychologie des Landes | Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben | Nachteilsausgleich und Notenschutz, in Bayern immer nötig | Das Land, für Eltern kostenlos |
| Lerntherapie-Praxis | Lernstand für die eigene Förderung | Planung der Förderung, keine ärztliche Diagnose | Sie selbst |
Was bei einer Legasthenie-Untersuchung geprüft wird
Eine vollständige Untersuchung besteht aus mehr als einem Rechtschreibtest. Schwaches Lesen oder Schreiben kann viele Ursachen haben, und nur ein Teil davon ist eine Legasthenie. Die Leitlinie empfiehlt deshalb diese 5 Schritte.
- Das Sehen prüfen. Gibt es Hinweise auf ein Problem mit den Augen, gehört eine Untersuchung in der Augenarztpraxis dazu.
- Das Hören prüfen. Schon eine leichte Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, die länger als drei Monate besteht, kann Sprache und Schrift erschweren.
- Lesen und Rechtschreiben mit genormten Tests messen, etwa ELFE 1-6, SLRT II, der Hamburger Schreib-Probe oder DERET. Jeder Test vergleicht Ihr Kind mit Kindern derselben Klasse oder desselben Alters.
- Bei Bedarf einen Intelligenztest machen, wenn die Fachleute die Leistung an der Intelligenz messen.
- Weitere Probleme prüfen. ADHS und Ängste sollen immer mitgeprüft werden, eine Rechenschwäche ebenso und eine Sprachstörung, wenn es Hinweise gibt.
Die weiteren Probleme zu prüfen, ist wichtig. Nach den Studien, die die Leitlinie auswertet, haben 8 bis 18 Prozent der Kinder mit Legasthenie zugleich ADHS, eine Störung von Aufmerksamkeit und Aktivität. Wer nur die Rechtschreibung misst, übersieht das, und die Förderung setzt an der falschen Stelle an.
Auch eine AVWS kann die Fachärztin abklären lassen. Bei dieser Störung hört ein Kind normal, verarbeitet Gehörtes aber schlecht.
Ab wann ein Testergebnis als Legasthenie gilt
Eine Legasthenie liegt nach der Leitlinie vor, wenn Ihr Kind deutlich schlechter liest oder schreibt, als nach Alter, Klasse oder Intelligenz zu erwarten ist. Dazu muss die Schwäche den Alltag beeinträchtigen oder gefährden. Deutlich heißt, dass nur etwa 7 von 100 Kindern der Vergleichsgruppe noch schwächer abschneiden. Fachleute sprechen von 1,5 Standardabweichungen unter dem Durchschnitt.
Bestätigen Gespräche und Beobachtungen in der Praxis die Testergebnisse, darf die Grenze niedriger liegen. So bekommen auch Kinder die Diagnose, die ihre Schwäche mit viel Anstrengung und Hilfe gerade noch im Normalbereich halten. Ob die Fachleute die Leistung mit der Klasse oder mit der Intelligenz vergleichen, lässt die Leitlinie offen.
Die Krankenkasse zahlt den Legasthenie-Test, nicht die Therapie
Die Untersuchung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei einer Kinderpsychotherapeutin oder im SPZ zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Für Sie kostet sie nichts. Kinder haben außerdem Anspruch auf psychologische Tests unter ärztlicher Leitung, wenn diese nötig sind, um eine Krankheit früh zu erkennen und die Behandlung zu planen.
Ins SPZ kommen Sie in der Regel mit einer Überweisung. Diese Zentren sind für Kinder gedacht, deren Probleme nach Art, Schwere oder Dauer nicht in eine gewöhnliche Praxis passen. Ob ein Zentrum die Überweisung vom Kinderarzt oder von einer Fachärztin verlangt, legt seine Zulassung fest.
Nach der Diagnose endet die Zuständigkeit der Krankenkasse für die Legasthenie. Für die Lerntherapie danach kommen Sie selbst oder das Jugendamt auf. Bei Lerntherapie oder Logopädie trennen die Kassen streng, denn Logopädie zahlen sie nur bei einer Störung von Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken.
Was eine private Legasthenie-Testung kostet
Zahlen Sie selbst oder sind Sie privat versichert, rechnet die Arztpraxis nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl, und ein Punkt ist 5,82873 Cent wert. Die Praxis darf das Einfache bis 3,5-Fache berechnen, mehr als das 2,3-Fache aber nur mit Begründung.
Ein einzelner Test kostet damit zwischen 6,76 Euro und 73,65 Euro. Ein Intelligenztest kostet beim üblichen 2,3-fachen Satz 48,40 Euro, ein kurzer Fragebogentest 15,55 Euro.
- Intelligenz- oder Entwicklungstest mit schriftlicher Auswertung: 21,04 Euro beim einfachen, 48,40 Euro beim 2,3-fachen und 73,65 Euro beim 3,5-fachen Satz.
- Kurzer Test, etwa ein Fragebogen: 6,76 Euro beim einfachen und 15,55 Euro beim 2,3-fachen Satz.
- Gespräch, Untersuchung und schriftlicher Bericht kommen als eigene Posten dazu. Die Rechnung liegt deshalb über der Summe der Tests.
Lese- und Rechtschreibtests nennt die Gebührenordnung nicht ausdrücklich. Wie die Praxis sie abrechnet, sehen Sie erst in der Rechnung, fragen Sie deshalb vorher nach den Posten und dem Satz. Für Tests in einer Lerntherapie-Praxis gibt es keine Gebührenordnung. Den Preis legt die Praxis selbst fest, und eine verlässliche Übersicht über übliche Preise gibt es nicht.
Welcher Befund für Jugendamt und Schule zählt
Ein Befund nützt nur, wenn er zu der Stelle passt, die ihn liest. Das Jugendamt braucht für eine Lerntherapie die Stellungnahme einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen empfehlen, dass sie nicht älter als ein halbes Jahr ist. Will das Jugendamt einen Bericht nach eigenem Muster, zahlt es ihn.
Die Schule prüft nach den Regeln ihres Bundeslands. In Bayern ist für eine Legasthenie immer eine Stellungnahme der Schulpsychologie nötig, und sie reicht dort auch aus. In Nordrhein-Westfalen hat ein Gericht 2024 verlangt, dass ein fachärztliches Attest für eine Abschlussprüfung die Auswirkungen in jedem Fach beschreibt, nicht nur die Diagnose. Was Ihr Kind danach bekommen kann, regelt der Nachteilsausgleich bei Legasthenie.
Wollen Sie beim Jugendamt eine Lerntherapie beantragen?
Sie brauchen eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderpsychotherapie. Sie sollte nicht älter als sechs Monate sein.
Geht es um Nachteilsausgleich oder Notenschutz in der Schule?
Fragen Sie die Schule, welchen Nachweis Ihr Land verlangt. In Bayern ist es die Stellungnahme der Schulpsychologie.
Für eine erste Klärung reicht die Kinderarztpraxis. Sie veranlasst Hör- und Sehtest und überweist bei Bedarf.
Lassen Sie sich den Befund schriftlich geben, mit den Namen der Tests, den Ergebnissen, dem Datum und dem Code. Einen solchen Bericht können Sie für mehrere Zwecke nutzen. Ein Satz wie Verdacht auf Legasthenie auf einem Rezeptblock hilft dagegen weder dem Jugendamt noch der Schule.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Legasthenie-Test?
Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Legasthenie-Test in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei Kinderpsychotherapeuten oder im sozialpädiatrischen Zentrum. Die Lerntherapie danach zahlt sie nicht. Tests in einer Lerntherapie-Praxis zahlen Sie selbst.
Ab welcher Klasse kann man eine Legasthenie testen?
Genormte Tests auf Legasthenie gibt es schon für die erste und zweite Klasse, etwa ELFE 1-6 oder DERET 1-2+. Die ärztliche Leitlinie empfiehlt außerdem, Kinder mit Problemen beim Lesen- und Schreibenlernen schon im ersten Schuljahr zu fördern. Das gilt auch, bevor eine Diagnose feststeht.
Braucht man für eine Legasthenie-Diagnose einen Intelligenztest?
Ein Intelligenztest ist für eine Legasthenie-Diagnose nicht immer nötig. Die Leitlinie erlaubt, die Leistung entweder mit Kindern gleichen Alters oder gleicher Klasse zu vergleichen oder mit der Intelligenz des Kindes. Gebraucht wird der Test vor allem im zweiten Fall.
Wie alt darf ein Legasthenie-Befund für das Jugendamt sein?
Ein Legasthenie-Befund für das Jugendamt sollte in der Regel nicht älter als ein halbes Jahr sein. So empfehlen es die Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen. Eine ein Jahr alte Stellungnahme gilt dort als nicht mehr aktuell.
Was bedeutet der Code F81.0 auf einem Befund?
Der Code F81.0 steht für eine Lese- und Rechtschreibstörung, also eine Legasthenie. F81.1 bedeutet eine reine Rechtschreibstörung ohne Leseprobleme. F81.3 steht für eine Störung, bei der zusätzlich das Rechnen betroffen ist.
Welcher Arzt stellt eine Legasthenie fest?
Eine Legasthenie stellen vor allem Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie fest, außerdem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und sozialpädiatrische Zentren. Erste Anlaufstelle ist meist die Kinderarztpraxis. Sie lässt Sehen und Hören prüfen und überweist.
