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Lerntherapie oder Logopädie, wer hilft und wer zahlt?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Logopädie hilft bei Problemen mit Sprechen, Sprache, Stimme und Schlucken, und die Krankenkasse zahlt sie auf Rezept, für Kinder ohne Zuzahlung. Lerntherapie hilft bei Legasthenie und Rechenschwäche, die Krankenkasse zahlt sie aber nicht. Das Jugendamt übernimmt die Kosten, wenn die Schwäche Ihr Kind voraussichtlich länger als sechs Monate seelisch belastet und im Alltag einschränkt. Sonst zahlen Sie selbst.

Lerntherapie von der Krankenkasse
0 Euro
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anlage 1, Stand 5. August 2025
Logopädie-Termine auf einem Rezept
bis zu 10
Heilmittelkatalog zur Heilmittel-Richtlinie, SP1 bis SP3, Stand 16. Mai 2024
Seelische Belastung für Hilfe vom Jugendamt
länger als 6 Monate
§ 35a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Stand 20. September 2026
Ein Kind schreibt mit Bleistift in ein Schulheft, ein Elternteil zeigt auf eine Zeile.
Hausaufgaben am Schreibtisch mit Schulheft und Stiften. Bild: KI generiert.

Logopädie oder Lerntherapie, wo liegt der Unterschied?

Logopädie und Lerntherapie arbeiten beide mit Sprache, aber an verschiedenen Stellen. Logopädie behandelt Störungen beim Sprechen, bei der Sprache, bei der Stimme und beim Schlucken. Bei Schulkindern geht es zum Beispiel darum, dass ein Kind undeutlich spricht, stottert oder Gehörtes schlecht versteht. Lerntherapie setzt dagegen beim Lesen, Schreiben und Rechnen an. Sie hilft bei Legasthenie, also einer Lese- und Rechtschreibstörung, und bei Rechenschwäche, die Fachleute Dyskalkulie nennen.

Der Unterschied entscheidet darüber, wer bezahlt. Logopädie ist eine Behandlung auf Rezept, und die Krankenkasse zahlt sie. Lerntherapie ist Förderung beim Lernen und keine Leistung der Krankenkasse. Sie bezahlen sie selbst, oder das Jugendamt übernimmt sie, wenn Ihr Kind seelisch unter der Schwäche leidet.

Logopädie und Lerntherapie im Vergleich, von der Aufgabe bis zur Bezahlung.
FrageLogopädieLerntherapie
Wobei hilft sie?Sprechen, Sprache, Stimme, Schlucken, Verarbeiten von GehörtemLesen, Schreiben, Rechnen
Wer stellt das Problem fest?Kinderärztin oder FachärztinKinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderpsychotherapie oder sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Brauchen Sie ein Rezept?Ja, von der ÄrztinNein
Wer zahlt?Die Krankenkasse, unter 18 Jahren ohne ZuzahlungSie selbst oder das Jugendamt
Ist die Ausbildung geregelt?Ja, drei Jahre mit staatlicher PrüfungNein, bundesweit gibt es keine geregelte Ausbildung

Wann Ihr Kind Logopädie auf Rezept bekommt

Logopädie bekommt Ihr Kind, wenn eine Ärztin eine Störung von Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken feststellt und ein Rezept ausstellt. Bei Schulkindern kann das eine verzögerte Sprachentwicklung sein, eine undeutliche Aussprache oder Stottern. Ein weiterer Grund ist die AVWS. Dabei hört ein Kind normal, sein Gehirn verarbeitet das Gehörte aber nicht zuverlässig.

Die Krankenkasse zahlt die Termine. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Zuzahlung. Auf ein Rezept passen bis zu 10 Termine, danach schreibt die Ärztin bei Bedarf ein neues. Für die ganze Behandlung gilt ein Richtwert, bei einer Sprachentwicklungsstörung bis zu 60 Termine, bei einer Aussprachestörung bis zu 30 und bei einer AVWS bis zu 20.

Eine Grenze gibt es allerdings. Die Ärztin darf Logopädie nicht verschreiben, wenn eigentlich Förderung in Kita oder Schule oder durch Heilpädagogen der richtige Weg ist. Das gilt auch dann, wenn diese Förderung gerade fehlt. Logopädie ersetzt also keine Förderung, die Schule oder Jugendhilfe leisten müssen.

Warum die Krankenkasse keine Lerntherapie zahlt

Die Krankenkasse zahlt keine Lerntherapie, auch nicht bei einer ärztlich festgestellten Legasthenie. Das Gremium, das festlegt, was die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, hat Lese- und Rechtschreibschwäche und andere reine Lernstörungen ausdrücklich ausgeschlossen. Für diese Schwächen darf keine Therapie auf Kassenrezept verschrieben werden.

Der Grund liegt in der Aufgabenteilung. Die Kasse zahlt die Behandlung von Krankheiten. Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen und zu üben, ist nach ihren Regeln Sache von Schule, Förderung und Jugendhilfe.

Einen Umweg über die Logopädie gibt es nicht. Hat ein Kind eine Sprachstörung und zugleich eine Legasthenie, darf das Logopädie-Rezept nur die Sprachstörung behandeln. Die Ärztin schreibt die Diagnose auf das Rezept, und daran ist die Behandlung gebunden.

Wann das Jugendamt die Lerntherapie zahlt

Das Jugendamt kann eine Lerntherapie bezahlen, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Erstens weicht die seelische Gesundheit Ihres Kindes voraussichtlich länger als sechs Monate von dem ab, was in seinem Alter üblich ist. Zweitens kann Ihr Kind deshalb nicht mehr richtig am Leben in Schule, Familie und Freizeit teilnehmen, oder das droht.

Eine Legasthenie allein reicht dafür nicht. Das Jugendamt achtet auf die Folgen im Alltag, etwa Angst vor der Schule, Rückzug von Freunden oder schlechte Noten in vielen Fächern. Ob die seelische Gesundheit leidet, beurteilt eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das Jugendamt entscheidet auch, welche Hilfe passt. Eine Lerntherapie ist eine Möglichkeit, aber keine automatische Folge der Diagnose. Den Antrag beim Jugendamt stellen Sie schriftlich und vor der ersten Stunde. Beginnen Sie die Lerntherapie erst, wenn das Amt entschieden hat, sonst bleiben Sie leicht auf den Kosten sitzen.

Was Lerntherapie kostet, wenn Sie selbst zahlen

Für Lerntherapie gibt es keine amtliche Preisliste. Anders als bei der Logopädie legt kein Vertrag mit den Krankenkassen den Preis fest, und eine verlässliche Übersicht über die üblichen Preise gibt es nicht. Zahlt das Jugendamt, vereinbart es den Preis mit der Praxis. Zahlen Sie selbst, handeln Sie ihn mit der Praxis aus.

Auch die Ausbildung ist nicht einheitlich geregelt. Logopädin darf sich nur nennen, wer drei Jahre ausgebildet wurde und eine staatliche Prüfung bestanden hat. Für Lerntherapeutinnen gibt es keine bundesweit geregelte Ausbildung. Fragen Sie deshalb nach Ausbildung und Erfahrung mit Kindern, die eine Legasthenie haben. Arbeitet die Praxis für das Jugendamt, muss sie dessen Anforderungen erfüllen.

Krankheitskosten können Sie von der Steuer absetzen, soweit sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Ob das für eine Lerntherapie gilt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu steuerlich beraten. Muss Ihr Kind wegen der Legasthenie in einem Internat wohnen, verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten, ausgestellt vor dem Einzug.

Wann ein Kind Logopädie und Lerntherapie zugleich bekommt

Logopädie und Lerntherapie schließen sich nicht aus. Hat Ihr Kind eine Sprachstörung und zusätzlich eine Legasthenie, kann es beides bekommen. Die Logopädie auf Rezept behandelt dann die Sprache, die Lerntherapie das Lesen und Schreiben. Die Logopädie zahlt die Krankenkasse, die Lerntherapie zahlen Sie oder das Jugendamt.

Ein Sonderfall ist die AVWS. Für sie gibt es Logopädie auf Rezept, allerdings erst nach besonderen Hörtests bei einer Fachärztin. Eine AVWS ist keine Legasthenie, auch wenn manche Kinder beides haben.

Welche Hilfe passt bei Problemen mit Sprache, Lesen oder Rechnen?

Hat eine Ärztin eine Störung beim Sprechen, bei der Sprache oder beim Verarbeiten von Gehörtem festgestellt?

Ja

Ihr Kind bekommt Logopädie auf Rezept. Die Krankenkasse zahlt, unter 18 Jahren ohne Zuzahlung.

Nein

Geht es um Lesen, Schreiben oder Rechnen?

Ja

Leidet Ihr Kind seit Monaten seelisch darunter, etwa mit Angst vor der Schule?

Ja

Beantragen Sie beim Jugendamt eine Lerntherapie. Legen Sie die Stellungnahme einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder eines Psychotherapeuten bei.

Nein

Sprechen Sie mit der Schule über Förderung und Nachteilsausgleich. Eine Lerntherapie bezahlen Sie in diesem Fall selbst.

Nein

Lassen Sie in der Kinderarztpraxis klären, woher die Schwierigkeiten kommen. Dazu gehört ein Hörtest.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Lerntherapie bei Legasthenie?

Nein, die Krankenkasse zahlt keine Lerntherapie bei Legasthenie. Die Regeln der gesetzlichen Kassen schließen Lese- und Rechtschreibschwäche und andere reine Lernstörungen ausdrücklich aus. Die Kosten übernimmt unter Umständen das Jugendamt, sonst zahlen die Eltern selbst.

Bekommt ein Kind mit Legasthenie Logopädie auf Rezept?

Ein Kind mit Legasthenie bekommt Logopädie auf Rezept nur, wenn es zusätzlich eine Störung beim Sprechen, bei der Sprache oder beim Verarbeiten von Gehörtem hat. Die Logopädie behandelt dann genau diese Störung. Für das Lesen und Schreiben selbst darf die Ärztin keine Logopädie verschreiben.

Wann zahlt das Jugendamt eine Lerntherapie?

Das Jugendamt zahlt eine Lerntherapie, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Die seelische Gesundheit des Kindes weicht voraussichtlich länger als sechs Monate vom Üblichen ab, und das Kind kann deshalb nicht mehr richtig am Alltag teilnehmen. Eine Legasthenie allein reicht nicht.

Kann ein Kind gleichzeitig Logopädie und Lerntherapie bekommen?

Ja, ein Kind kann Logopädie und Lerntherapie gleichzeitig bekommen, wenn es für die Logopädie einen eigenen medizinischen Grund gibt, etwa eine Sprachstörung. Die Krankenkasse zahlt dann die Logopädie. Die Lerntherapie zahlen die Eltern oder das Jugendamt.

Ist Lerntherapeut eine geschützte Berufsbezeichnung?

Nein, für Lerntherapeuten gibt es keine bundesweit geregelte Ausbildung und keinen geschützten Titel. Bei Logopäden ist das anders, sie brauchen eine dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Fragen Sie eine Lerntherapie-Praxis deshalb nach Ausbildung und Erfahrung.

Was kostet Logopädie für ein Kind?

Logopädie kostet Eltern eines Kindes unter 18 Jahren nichts, wenn eine Ärztin sie verschreibt. Die Krankenkasse zahlt die Termine ganz, eine Zuzahlung gibt es erst ab 18 Jahren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 5, § 6 und Anlage 1 zu nicht verordnungsfähigen Indikationen, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. ICD-10-GM 2026, Block F80 bis F89, Entwicklungsstörungen, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  4. § 46 SGB IX, Früherkennung und Frühförderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 630c BGB, Mitwirkung der Beteiligten, Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 64 EStDV, Nachweis von Krankheitskosten, mit Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Heilmittelkatalog zur Heilmittel-Richtlinie, Diagnosegruppen SP1 bis SP3, Gemeinsamer Bundesausschuss,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.